Ombudsmann - bvkk.org Neues Projekt

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Ombudsmann

Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten

Für Streitigkeiten zwischen Gutachtern/Sachverständigen und deren Kunden gibt es den Ombudsmann beim Bundesverband Kreditsachverständige und Kontenprüfer e.V.
Er ist ein unabhängiger Streitschlichter, der versucht, zwischen den Gutachtern/ Sachverständigen und deren Kunden zu vermitteln. Zum Ombudsmann für den Bundesverband Kreditsachverständige und Kontenprüfer e.V. wurde berufen:

Dipl. Betrw. (FH)
Dieter Voigt
Elbvillenweg 9
01139 Dresden

Telefon: 0351-8435984
Mobil: 0172-7934555
E-Mail: ombudsmann@bvkk.org

Verfahrensgegenstand
Sowohl Privatkunden als auch Firmenkunden können sich bei Meinungsverschiedenheiten aller Art der Kreditsachverständigen und Kontenprüfer an den Ombudsmann wenden. Eine Schlichtung ist jedoch nicht möglich, wenn sich bereits ein Gericht oder eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle mit dem Vorgang beschäftigt (hat) oder wenn der Anspruch bereits verjährt ist. Eine Schlichtung kann auch dann nicht erfolgen, wenn der streitige Sachverhalt nur durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden kann.

Verfahrensablauf

Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen zu richten an

Herr
Dipl. Betrw. (FH)
Dieter Voigt
Elbvillenweg 9
D 01139 Dresden

Ist die Beschwerde zulässig, wird eine Stellungnahme des betroffenen Gutachtern/ Sachverständigen eingeholt. Sofern der Gutachter/Sachverständiger der Beschwerde nicht abhilft oder diese sich nicht in sonstiger Weise erledigt, wird sie dem Ombudsmann vorgelegt. Der Ombudsmann prüft den Vorgang und unterbreitet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag, den er den Parteien unmittelbar zuleitet. Der Schlichtungsvorschlag ist weder für den Kunden noch für den Gutachter/Sachverständiger bindend.


Vertraulichkeit

Alle Kundenbeschwerden werden vertraulich behandelt. Im jährlichen Tätigkeitsbericht kann in anonymisierter Form auch über Schlichtungsvorschläge berichtet werden.

Vorteile des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens

Das Verfahren ist für den Kunden kostenlos; er hat lediglich seine eigenen Auslagen (z. B. Portokosten) zu tragen. Rechtsnachteile hat der Kunde nicht zu befürchten: Ist er mit dem Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes nicht einverstanden, kann er nach wie vor die ordentlichen Gerichte anrufen.

So erreichen Sie die Kundenbeschwerdestelle:

Dipl. Betrw. (FH)
Dieter Voigt
Elbvillenweg 9
01139 Dresden

Telefon: 0351-8435984
Mobil: 0172-7934555
E-Mail: ombudsmann@bvkk.org


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Tel. +49 6851 - 84850
Fax +49 6851 - 84851
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Steuernummer: 27/620/60334
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